Antrag zum förderndes Mitglied
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NaturKraft-Gesundheit e.V. beschäftigt sich mit dem Wissen und mit Erfahrungen aus der Forschung über die Nutzung
natürlicher Mittel, die der Förderung der Gesunderhaltung von Lebewesen (Mensch, Tier, Pflanze) sowie der
Förderung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der Natur dienen.
NaturKraft-Gesundheit e.V. fördert das Wissen von traditionellen Themen über den natürlichen Umgang zum Schutze
des Lebens und der Umwelt aus nationalen sowie internationalen Kulturkreisen. Dies dient auch der Förderung des
Völkerverständnisses.
NaturKraft-Gesundheit e.V. unterstützt Verbraucher/Konsumenten in der Erhaltung ihres Wohlergehens durch die
Aufklärung über nachgewiesene Auswirkungen von Inhaltsstoffen in Gütern und der Informationsweitergabe über
erwiesene Möglichkeiten, wie man sich vor Nebenwirkungen schützen kann. Hiermit vergrößert NaturKraft-Gesundheit
das Wissen der Konsumenten gegenüber den Herstellern und bietet damit ein Fundament zur Selbsthilfe.
Naturkraft-Gesundheit e.V. verfolgt diese Ziele durch Wahrnehmung folgender Aufgaben:
- Aufgreifen von bestehenden Forschungsergebnissen sowie Erarbeiten von Forschungszielen, Evaluation
im Sinne der Gemeinschaftsforschung und Übertragen der Forschungsergebnisse in die Praxis, z. B. durch
Bilden einer Forschungsvereinigung, Anregen, Fördern und Koordinieren von Arbeiten und die
Durchführung von zertifizierten Schulungen.
- Fördern des Qualitätswesens
- Förderung und Verbreitung von Informationen über Naturmittel und natürliche Methoden zur Erhaltung
und Wiederherstellung der holistischen Gesundheit für Mensch, Tier und Pflanze.
- Fördern von alternativer Wissensvermittlung durch Lern- und Lehrmethoden für den Menschen
- Kooperieren mit Stellen und Organisationen des In- und Auslandes, die gleichartige Ziele verfolgen oder
an ihnen interessiert sind
- Entwickeln und Pflegen von Publikationen und Medien sowie des Vortragswesens
- Durchführen von Fachtagungen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen, Workshops, Begleitung von
Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren als Hilfe zur Selbsthilfe
- Pflegen der fachlichen und organisatorischen Arbeit,
- Aufgreifen und Umsetzen sonstiger den Zielen des Naturkraft-Gesundheit förderlicher Maßnahmen
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden
Die Mitgliedschaft und Aufnahme ist wie folgt möglich:
- mit der Abgabe des schriftlichen Antrages auf Mitgliedschaft, die gleichzeitig die Annahme der Satzung
bedeutet
- vereinfachte Anmeldung per Online-Formular zur Aufnahme der Mitgliedschaft, die gleichzeitig die Annahme
der Satzung bedeutet
- Bei Minderjährigen ist der Aufnahmevertrag durch die gesetzlichen Vertreter, der ebenfalls eingetragenes
Mitglied ist, zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine
Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag zum passiven oder fördernden Mitglied entscheidet der Vorstand. Ist kein
Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch ein bereits bestehendes Mitglied oder
eines Beauftragten des Vereins.
Der Verein unterscheidet ordentliche - das sind aktive und stimmberechtigte Mitglieder und passive Mitglieder, sowie
Fördermitglieder ohne Stimmberechtigung und Ehrenmitglieder.
Passives Mitglied (ohne Stimmberechtigung) kann jeder gemäß 3.1 sein, der an den angebotenen internen
Veranstaltungen des Vereins teilhaben will. Interessenten können vor solchen internen Veranstaltungen dem Verein
beitreten per schriftlichen Antrag unter Vorlage eines Lichtbildausweises.
Diese Mitgliedschaft ist für 4 Wochen kostenfrei. Gemäß der Beitragsordnung kann der gültige Beitrag nach Ablauf der
kostenfreien Mitgliedschaft erhoben werden. Hierüber wird das passive Mitglied vor der Erhebung informiert und nur mit seiner Zustimmung zum fördernden Mitglied.
Förderndes Mitglied (ohne Stimmberechtigung) kann jeder gemäß 3.1 sein, der die Bestrebungen des Vereins
unterstützen möchte. Der Mitgliederbeitrag wird gemäß der Beitragsordnung erhoben.
Ordentliches Vereinsmitglied (aktiv mit Stimmberechtigung) kann jede für den konkreten Satzungszweck
qualifizierte Person werden, die sich aktiv für die Arbeit in dem Verein und die Umsetzung der Satzungsziele
engagiert.
Die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich zu ersuchen. Über die Aufnahme als ordentliches
Vereinsmitglied entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die
Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese Entscheidung ist dann endgültig. Der Mitgliederbeitrag wird gemäß
der Beitragsordnung erhoben.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- durch freiwilligen Austritt
- durch Tod
- durch Ausschluss
Die Mitgliedschaft eines passiven Mitglieds ist auf vier Wochen festgelegt und erlischt nach Ablauf dieser Frist.
Der freiwillige Austritt eines Fördermitgliedes bzw. eines ordentlichen Mitglieds:
In den ersten sechs Monaten kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten zu jederzeit ohne Angaben von Gründen
gekündigt werden. Ab dem 7. Monat kann der Austritt nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines
Mitgliedsjahres erklärt werden. Dies erfolgt dies durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Jedes Vereinsmitglied kann mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn
a) das Mitglied schuldhaft gegen die Vereinsinteressen verstößt und dadurch das Ansehen und die Interessen des
Vereins in schwerwiegender Weise gefährdet.
b) das Mitglied mehr als zwei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge oder sonstiger finanzieller
Verpflichtungen gegenüber dem Verein im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des
Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.
Der freiwillige Austritt eines Ehrenmitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt
wird mit Abgabe dieser Erklärung zum gewünschten Datum wirksam.
Der Tod eines Mitglieds beendet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Fördermitglieder können den Verein mittels Spenden fördern, um die Satzungsziele in angemessener Qualität zu
unterstützen.
Jedes Mitglied hat das Recht
- die vom Verein gegebenen Informationen und das dargebotene Know-how für eigene private Zwecke
eigenverantwortlich zu nutzen
- den Zugang zum, für Mitglieder geschützten, Online-Portal und Newsletter zu nutzen
- das gesamte Angebot aller Veranstaltungen zu nutzen
- Anträge an die Mitglieder- oder Jahresversammlung zu stellen
- sich an den Mitgliederbeauftragten zu wenden
Jedes Mitglied hat die Pflicht,
- die Interessen des Vereins zu fördern und zu unterstützen.
- den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten
- bei internen Veranstaltungen die Vereinszugehörigkeit schriftlich nachzuweisen und zur Identifikation einen
Lichtbildausweis vorzulegen. Dies gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen.
- die Inhalte des internen Bereiches der Homepage nicht an Dritte weiterzugeben.
Weitergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sind ausdrücklich untersagt.
- sich für Video, Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungen und Gesprächen die ausdrückliche Genehmigung
des Vorstandes oder seines Stellvertreters einzuholen. Der Antrag für die Genehmigung ist vor
Veranstaltungstermin schriftlich zu stellen.
- die Vertraulichkeit von Informationen des Vereins und anderer Mitglieder immer zu wahren
- Alle Unterlagen und Informationen, die nicht ausdrücklich für die Mitgliederwerbung freigegeben sind, als
vertraulich, intern, also nicht-öffentlich zu behandeln.
Alle vertraulichen Informationen, Konzepte und Geschäftsvorgänge von Naturkraft-Gesundheit unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht und dürfen weder ganz noch teilweise in einer nicht oder nur unwesentlich veränderten
Form aufgezeichnet und an Dritte weiter geben werden. Der Verein behält sich insbesondere auch dann eine
Schadenersatzforderung vor, wenn die zugänglich gemachten Informationen, Konzepte und Geschäftsvorgänge von
NaturKraft-Gesundheit e.V. in Form von Ton- oder Videoaufnahmen, sowie Gedächtnisprotokollen unerlaubt in die
Öffentlichkeit getragen und verzerrt dargestellt werden!
Der Verein behält sich Schadensersatzforderung oder eine Vertragsstrafe vor.
Im Falle der Nicht-Beachtung ist jeder persönlich für die Weitergabe auch gegenüber dem Verein haftbar. Ein Verstoß
gegen die Verschwiegenheitspflicht ist ein Grund zur fristlosen Kündigung und kann ein Strafverfahren nach § 203
Strafgesetzbuch nach sich ziehen. Dies gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Klausel für eigenverantwortlichen Umgang mit alternativen Mitteln und Methoden
Alle Informationen des Vereins oder seiner Vereinsmitglieder sind ausnahmslos ohne Gewähr. Niemand soll durch
diese Informationen aufgefordert werden, etwas zu tun oder zu lassen.
Aus einzelnen individuell erlebten Erfolgen können ohne anerkannte Studien keine allgemeinen Erfolgsaussagen oder -
versprechen abgeleitet werden.
Nachahmungen stehen in der Eigenverantwortlichkeit und können ein gesundheitliches Risiko beinhalten. Bei Fragen
und zur Sicherheit ist es ratsam einen Arzt oder Heilpraktiker zu Rate zu ziehen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die gesamte Vereinbarung hier als PDF-Download
Hier klicken um die Vereinbarung zu akzeptieren.
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